
Kosten
Meine Zeit für deinen Weg
Mein Honorar wird im Vorfeld vereinbart und ist nach Rechnungsstellung per Überweisung oder per Barzahlung in der Praxis zu begleichen.
Die Leistungen für Psychotherapie sind nach §4 UstG umsatzsteuerbefreit. Für psychologische Beratung und Coaching unterliege ich der Kleinunternehmerregelung nach §19 UstG.
- Gesprächseinheit 1/1
60 Minuten/ 88€
Meine Erfahrung hat gezeigt, dass nicht jedes Gespräch in Qualität, Aufmerksamkeit und Bereitschaft 60 Minuten in Anspruch nimmt bzw. dass mitunter der Wunsch besteht, das gemeinsame Gespräch darüber hinaus zu führen. Daher biete ich flexibler zu nutzende Gesprächseinheiten an.
- Gesprächseinheit 1/4
15 Minuten/ 22€
Sofern es unser beider Zeitmanagement erlaubt, können wir gemeinsam im Gespräch entscheiden, was du gerade brauchst: Wollen wir über die vereinbarte Zeiteinheit hinaus am Thema bleiben? Oder zeigt sich eine Grenze, die ein frühzeitiges Gesprächsende sinnvoll macht, z.B weil wir das Erreichte einfach "erstmal so stehen lassen" wollen. Diese Einheiten können auch gut für Zwischengespräche per Telefon genutzt werden.
- Gesprächseinheitenblöcke (vorab buchbar und zu bezahlen)
Block 2/1 120 Minuten/ 176€ -12% = 154€
Block 3/1 180 Minuten/ 264€ -13% = 229€
Block 4/1 240 Minuten/ 352€ -14% = 302€
Block 5/1 300 Minuten/ 440€ -15% = 374€
Diese vorgebuchten Pakete ermöglichen ohne Zeitdruck, in deinem Tempo und deinem Wunsch nach Bearbeitungsintensität entsprechend an deinem Thema zu bleiben und im 1/4-Stunden-Takt abzurechnen (Dokumentation per handschriftlicher Zeittabelle). Aus Gründen bürokratischer Erleichterung und Planungssicherheit kann ich so reduzierte Preise anbieten. Fahrtkosten für Hausbesuche und Treffen werden nach Entfernung und Aufwand festgelegt. Selbstverständlich müssen wir hierzu das prinzipiell mögliche Zeitfenster auf beiden Seiten immer aktuell vereinbaren.
Mein Angebot für Beratung, Coaching und auch für Psychotherapie ist auf Selbstzahler ausgelegt, die Kosten müssen privat getragen werden.
Auch private Krankenversicherungen, Zusatzversicherer und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für Psychotherapie in der Regel nur anteilig oder nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) aus dem Jahre 1985, welches seitdem weder bezüglich des Leistungsangebots noch im Hinblick auf die leistungsgerechte Vergütung angemessen angepasst wurde. Informiere dich bitte bei deinem entsprechenden Leistungsträgern über die Erstattung/Übernahme von Heilpraktikerleistungen. Erfahrungsgemäß kommt es selten zur kompletten Kostenübernahme und selbst teilweise Erstattungen fallen geringer aus als gedacht.
Meine Kostenforderung ist hiervon unabhängig in vollem Umfang sofort nach Rechnungsstellung zu begleichen.
Aufgrund meiner Heilerlaubnis kann mein Honorar für Psychotherapie als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden (siehe hierzu §33 EStG oder auch Urteil Finanzgericht Münster, Az: 3 K 2845/02 E). Dies erfordert allerdings ggf. bereits vor Behandlungsbeginn amtsärztliche Atteste oder Bescheinigungen behördlicher Dienste. Zur Sicherheit in welcher Form und mit welchen Belegen dies in deinem Fall akzeptiert wird, kontaktiere bitte im Vorfeld einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich keine Heilversprechen geben werde und darf. Der Besuch in meiner Praxis ersetzt keinesfalls eine Behandlung bei einem Arzt.
Es läuft nicht immer rund im Leben...
manchmal wirds auch richtig holprig...
erscheint sogar unüberwindbar...
Soziales Honorar
Wir finden zusammen einen Weg !
Für Menschen in schwierigen sozialen Situationen gewähre ich für einzelne Therapieplätze eine Ermäßigung auf mein sonst übliches Honorar.
Zur einfachen Überprüfung der Bedürftigkeit akzeptiere ich Bürgergeld-, Wohngeld-, Rentenbescheid, Tafel-Ausweis usw.

Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz hat keine Kassenzulassung und kann daher nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland werden aktuell die Kosten für die sogenannten „Richtlinienverfahren“ übernommen. Hiermit ist gemeint, dass diese Verfahren als „wissenschaftlich anerkannt“ und „wirtschaftlich“ gelten. Bei den vier Richtlinienverfahren handelt es sich um:
- die analytische Psychotherapie
- die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- die Verhaltenstherapie
- die systemische Therapie
Gesprächspsychotherapie hat keine Anerkennung als GKV-Leistung, da zufolge des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA ) Wirksamkeit und Nutzen der Gesprächspsychotherapie (GT) für die Behandlung der wichtigsten psychischen Erkrankungen nicht wissenschaftlich belegt ist. Praktische Erfahrungen und diverse Studien zeigen jedoch, dass die Gesprächsführung nach Rogers im therapeutischen Kontext Wirkung zeigt und zur Reduktion seelischer Not führen kann. Als Bestandteil unterschiedlichster Methoden und Therapieansätze haben Rogers Erkenntnisse einen festen Platz in Therapie, Beratung, Pädagogik und Kommunikation.
Zeitnahe Hilfe
Du fühlst dich krank und leidest ...
... Arzt*Ärztin kann keinen "rein körperlichen" Befund erheben, stellt Symptome psychogenen Ursprungs bzw. eine psychische Störung fest und empfiehlt Psychotherapie ...
... die Suche nach einem Therapieplatz gestaltet sich schwierig ...
... kurzfristige Hilfe scheint nicht in Sicht.
Es ist sehr belastend, lange auf eine kassenärztliche Psychotherapie warten zu müssen.
Vorteile als Selbstzahler
- Therapiefreiheit Zugang zu Therapiemethoden, die über die Erstattung der gesetzlichen Krankenkassen oft verwehrt bleiben
- in der Regel kürzere Wartezeiten als bei kassenärztlich zugelassenen Therapieangeboten
- Hilfe nach Dringlichkeit Akuthilfe ohne Umwege möglich, da Antragsprozesse/Genehmigungen komplett entfallen
- flexible Termingestaltung Privatpraxen bieten mitunter freiere Zeitfenster an (früh, spät, Wochenende)
- hohe Motivation Selbstzahler arbeiten nachweislich engagierter mit, um ihre Therapieziele zu erreichen
- volle Kontrolle über Ablauf, Intensität, Intervalle wir bestimmen gemeinsam den Weg, wie gewünscht und nicht mehr als nötig
- umfassende Anonymität niemand muss erfahren, dass therapeutische Unterstützung stattgefunden hat (z.B. Versicherung, Verbeamtung)
- Unabhängigkeit von Versicherungen und sonstigen Instanzen; es erfolgt keine Einmischung und es wird nichts aktenkundig
- Konzentration auf das Wesentliche jegliche zeitraubende Bürokratie in Form von Anträgen/Gutachten/Berichten entfällt
- Kontinuität möglich Klienten schätzen die Gewissheit, auch in Zukunft bedarfsgerecht, zeitnah und fortlaufend behandelt zu werden
Investition in psychische Gesundheit zahlt sich aus !
Du gewinnst an Lebensqualität und verfügst über eine bessere Widerstandsfähigkeit gegenüber Belastungen und Herausforderungen des Lebens:
- gesteigertes Selbstbewusstsein
- mehr Selbstwertgefühl, Ich-Stärke
- gesünderer Umgang mit Problemen
- zufriedenere Interaktionen mit anderen
- mehr Selbstfürsorge
- aktivere Nutzung von Ressourcen
- Entmachtung nicht "mehr" hilfreicher Glaubenssätze
- besseres Verständnis für sich selbst und andere
- Enttarnung von Abwehrmechanismen
- reduziertes Vermeidungsverhalten
- Achtsamkeit im Hier und Jetzt
- Erleben von Selbstwirksamkeit
- bewussteres Gefühls(er)leben
- verbesserte Emotionsregulierung

"Wenn Dir jemand wirklich zuhört, ohne dich zu verurteilen, ohne dass er den Versuch macht, die Verantwortung für Dich zu übernehmen oder Dich nach seinen Mustern zu formen - dann fühlt sich das verdammt gut an. Jedes Mal, wenn mir zugehört wird und ich verstanden werde, kann ich meine Welt mit neuen Augen sehen und weiterkommen. Es ist erstaunlich, wie scheinbar unlösbare Dinge doch zu bewältigen sind, wenn jemand zuhört."
Carl R. Rogers 1902-1987
Die Terminvereinbarung erfolgt in Absprache und nach Wunsch vorzugsweise im Anschluss eines Gesprächs. Nach unserem Erstgespräch, in dem es neben Organisatorischem und dem Kennenlernen bereits um Anliegen, Weg und Ziel geht, hast du natürlich mehrere Tage Zeit zu überlegen, ob du weiter und tiefergehend mit mir an deinen Themen arbeiten möchtest... dies behalte ich mir für mich auch vor. Die "Chemie zwischen uns" muss einfach stimmen... ich will mich in "deine Welt einfinden" können... wir sollten uns als "Weggefährten auf Zeit" erkennen. Die Intervalle unserer Treffen und auch deren Dauer werden dann relativ flexibel verabredet. Wir befinden uns hierüber in stetem Austausch und entscheiden nach deinem Bedürfnis, meiner Kapazität und der gemeinsamen Möglichkeit.
Vereinbarte Termine können bis zu 24 Stunden vor Beginn kostenfrei storniert werden. Bei kurzfristigerer Absage erlaube ich mir ein Ausfallhonorar in Höhe von 50€ in Rechnung zu stellen.
Rechtlicher Hinweis:
Keine der hier aufgeführten Angebote, soll den Eindruck erwecken, dass ein Heilversprechen meinerseits besteht. Es kann ebenfalls nicht aus den Inhalten dieser Internetseite geschlussfolgert werden, dass eine Linderung oder Besserung von Krankheitszuständen und deren Beschwerden garantiert oder versprochen wird.